Bei der Tierkrankenversicherung Kleintiere Komfort der Allianz haben Sie nach einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsanpassung ein besonderes Kündigungsrecht. Erfahren Sie, welche Fristen für Ihre Kündigung gelten und wie rechtzeitig Sie über die Anpassung informiert werden müssen.
Mitteilungspflicht und Kündigungsrecht bei einer Beitragsanpassung:
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, gilt:
- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
- Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
- Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag steigt, ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz entsprechend verbessert, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie einen Monat ab dem Zugang der Mitteilung Zeit. Diese Mitteilung erhalten Sie mindestens einen Monat, bevor die höheren Beiträge tatsächlich gelten – und Sie werden darin ausdrücklich auf Ihr Kündigungsrecht aufmerksam gemacht.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert.
Welche Frist habe ich für die Kündigung?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragsanpassung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Wann muss mich die Allianz über die Beitragserhöhung informieren?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Werde ich auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja. In der Mitteilung über die Beitragsanpassung werden Sie auf das gesetzliche Kündigungsrecht hingewiesen.