Bei der Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz regelt der Leistungsrang, was gilt, wenn für denselben Versicherungsfall auch ein anderer Versicherer einstehen könnte: Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht vor, doch Sie wählen, wem Sie den Fall melden – und bei Meldung an die Allianz wird in Vorleistung getreten.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Besteht für denselben Fall zusätzlich Schutz bei einem anderen Versicherer, steht dessen Leistung an erster Stelle. Sie entscheiden trotzdem selbst, bei wem Sie den Fall melden. Melden Sie ihn hier, wird zunächst geleistet. Wichtig ist, eine bestehende weitere Versicherung ohne Verzögerung anzugeben.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich für denselben Fall auch bei einem anderen Versicherer Leistungen erhalten kann?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Kann ich selbst wählen, welchem Versicherer ich den Fall melde?
Ja, es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, wird im Rahmen der Verpflichtungen in Vorleistung getreten.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja, wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.