In der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten im Tarif Kleintiere mit dem Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz feste Leistungsgrenzen: Heilbehandlungskosten werden je Versicherungsjahr bis zu 2.000 Euro oder 5.000 Euro erstattet, abhängig vom gewählten Baustein und ausgewiesen im Versicherungsschein.
Ergänzend zu Ziffer 4.2 gelten folgende Leistungsgrenzen:
Höchstsumme für Heilbehandlungen:
- Heilbehandlungskosten erstatten wir insgesamt bis zu 2.000 Euro oder 5.000 Euro je Versicherungsjahr.
- Unsere maximale Leistung hängt davon ab, welchen Baustein Sie wählen.
- Sie finden die für Sie geltende Höchstsumme in Ihrem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Für die Erstattung von Heilbehandlungskosten gibt es eine jährliche Obergrenze. Je nachdem, welchen Baustein Sie abgeschlossen haben, liegt diese Grenze bei einem der beiden genannten Beträge pro Versicherungsjahr. Welcher Wert für Ihren Vertrag gilt, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstsumme für Heilbehandlungen?
Heilbehandlungskosten werden insgesamt bis zu 2.000 Euro oder 5.000 Euro je Versicherungsjahr erstattet.
Wovon hängt die maximale Leistung ab?
Die maximale Leistung hängt davon ab, welchen Baustein Sie wählen.
Wo finde ich die für mich geltende Höchstsumme?
Die für Sie geltende Höchstsumme finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Leistungsgrenze?
Die Leistungsgrenze für Heilbehandlungskosten gilt je Versicherungsjahr.