Der Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz im Tarif Kleintiere der Allianz Tierkrankenversicherung übernimmt die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung, deckt ambulante wie stationäre Behandlungen sowie ausgewählte alternative Methoden ab und erstattet Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Entwurmung und Zahnprophylaxe.
Zusätzlich zu Ziffer 2 der Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung sind versichert:
- Die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Heilbehandlung aufgrund von Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung des versicherten Tiers.
Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft.
Heilbehandlungen müssen durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen. Sie können den Tierarzt bzw. die Tierärztin frei wählen.
Beispiel: Ihr Tier hat eine Augenentzündung.
Versicherte Behandlungen:
Zusätzlich zu Ziffer 2.2 der Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung sind Heilbehandlungen versichert:
Heilbehandlung – Was ist das genau?
Eine Heilbehandlung ist eine notwendige Behandlung, die geeignet erscheint,
- die Gesundheit wiederherzustellen,
- den Gesundheitszustand zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Wir leisten bei einer Heilbehandlung
- von der ersten Inanspruchnahme des Tierarztes bzw. der Tierärztin (Diagnostik),
- über die Behandlung (Therapie),
- bis zum veterinärmedizinischen Befund, dass eine weitere Behandlung wegen derselben Krankheit, Fehlentwicklung oder desselben Unfalls nicht mehr notwendig ist.
Diagnostik ist jede veterinärmedizinische Maßnahme, die notwendig und geeignet ist, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Operationen haben Sie Schutz für die weitere Nachbehandlung als Heilbehandlung.
Wir leisten auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden.
Beispiele: Akupunktur, Homöopathie, Neuraltherapie
Wir leisten nicht für Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Bitte beachten Sie: Auch für die Heilbehandlung gelten die Wartezeiten in Ziffer 2.3.
Welche ergänzenden Leistungen sind versichert?
Folgende ergänzende Leistungen sind versichert:
Vorsorgemaßnahmen – Was ist das genau?
Wir erstatten insgesamt bis zu 50 Euro oder 100 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Vorsorgemaßnahmen. Versicherte Vorsorgemaßnahmen sind:
- Floh-, Zeckenbekämpfung sowie Entwurmung
- Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen
- Zahnprophylaxe – Beispiele: Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Politur
Voraussetzung ist, dass die Vorsorgemaßnahme von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.
Für Vorsorgemaßnahmen besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit.
Unsere maximale Leistung hängt davon ab, welchen Baustein Sie wählen. Sie finden die für Sie geltende Höchstsumme in Ihrem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Mit diesem Zusatzbaustein sind die Kosten für notwendige tierärztliche Behandlungen Ihres Kleintiers bei Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung abgesichert – von der ersten Untersuchung bis zum Abschluss der Behandlung. Dabei können Sie Ihren Tierarzt frei wählen. Neben klassischen Behandlungen sind auch bestimmte alternative Methoden eingeschlossen. Zusätzlich werden Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Entwurmung und Zahnprophylaxe bis zu einer festgelegten Höchstsumme erstattet.
Häufige Fragen
Welche Behandlungen sind versichert?
Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung – ambulant und stationär, von der Diagnostik über die Therapie bis zum Befund, dass keine weitere Behandlung mehr notwendig ist.
Kann ich meinen Tierarzt frei wählen?
Ja. Heilbehandlungen müssen durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen, den bzw. die Sie frei wählen können.
Sind alternative Behandlungsmethoden versichert?
Ja, für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Neuraltherapie wird geleistet. Nicht geleistet wird für Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Welche Vorsorgemaßnahmen werden erstattet?
Erstattet werden bis zu 50 Euro oder 100 Euro je Versicherungsjahr für Floh- und Zeckenbekämpfung, Entwurmung, Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen sowie Zahnprophylaxe. Für Vorsorgemaßnahmen bestehen keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit.
Gelten Wartezeiten für die Heilbehandlung?
Ja, auch für die Heilbehandlung gelten die Wartezeiten in Ziffer 2.3. Für Vorsorgemaßnahmen besteht dagegen keine Wartezeit.