Die Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Basis übernimmt die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen – von der Wundversorgung durch Nähen über Augen- und Zahnbehandlungen bis zur letzten operationsvorbereitenden Untersuchung und einem Nachbehandlungszeitraum von 15 Kalendertagen.
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Versicherte Behandlung – was ist das genau?
Operation:
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
- Versorgungen von Wunden durch Nähen – Beispiel: Schnittverletzung
- Augenoperationen – Beispiel: Grüner Star
- Zahnbehandlungen – Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für:
- die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
- die Operation und
- die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gilt:
Die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen
Ambulante und stationäre Operationen sowie Nachbehandlung:
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen. Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt.
Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung und klinische Untersuchungen. Wir leisten in der Nachbehandlung auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden, zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt die Kosten für notwendige Operationen Ihres Tieres, wenn ein Tierarzt oder eine Tierärztin unter Narkose oder Sedierung einen Hautschnitt vornimmt. Dazu gehören auch das Nähen von Wunden, bestimmte Augen- und Zahnbehandlungen. Abgedeckt sind zudem die letzte Untersuchung vor dem Eingriff sowie die anschließende Versorgung innerhalb eines festgelegten Nachbehandlungszeitraums. Reine Routine- oder Vorsorgemaßnahmen an den Zähnen fallen nicht darunter.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss eine Operation erfüllen, damit sie versichert ist?
Die Operation muss veterinärmedizinisch notwendig sein, sich am allgemein anerkannten aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft orientieren und durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen. Zudem muss ein chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung mit einem Hautschnitt vorliegen.
Sind Zahnbehandlungen mitversichert?
Zahnbehandlungen wie Zahnextraktion, Zahnfüllung oder Wurzelbehandlung sind unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung versichert. Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wie lange dauert der versicherte Nachbehandlungszeitraum?
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung und klinische Untersuchungen.
Werden alternative Behandlungsmethoden übernommen?
In der Nachbehandlung wird auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden geleistet, zum Beispiel Akupunktur oder Homöopathie.
Zählen Punktionen mit Nadeln als versicherte Operation?
Nein. Die Versicherung leistet nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen sind nicht ausreichend.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025