Die Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Basis erstattet nicht alle Kosten: Routine- und Vorsorgeuntersuchungen, kosmetische Zahnbehandlungen, Trächtigkeit, vorbeugende Kastrationen, bestimmte Fehlentwicklungen wie Hüftgelenksdysplasie sowie Behandlungen im Ausland sind ausgeschlossen. Hier erfahren Sie, welche Leistungsausschlüsse und Einschränkungen gelten und wo Versicherungsschutz besteht.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Tierkrankenversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie: Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Ereignisse, Behandlungen und ergänzenden Leistungen ergeben.
Ausgeschlossene Behandlungen, Kosten und Ereignisse
Keine Kosten erstatten wir für:
- Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen.
- Kosmetische Zahnbehandlung, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
- Trächtigkeit, Decken, Geburt und Scheinträchtigkeit sowie alle in Zusammenhang stehenden Behandlungen.
- Kosten für eine vorbeugende oder nicht medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation. Erstattet wird hingegen eine medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation z.B. aufgrund gynäkologischer, andrologischer, onkologischer oder sonstiger hormonbedingter Krankheitsbilder.
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, zum Beispiel Aggressivität oder Hypersexualität.
- Psychotherapeutische Behandlungen.
- Strahlentherapie.
- Behandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.
- Behandlung von Kurzköpfigkeit (brachycephales Syndrom).
- Bachblütentherapie, Bioresonanztherapie.
- Einschläferung.
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel.
- vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate.
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten.
- Transportkosten für das Tier sowie Wegegeld und Reisekosten des Tierhalters bzw. der Tierhalterin und/oder des Tierarztes bzw. der Tierärztin.
- Behandlung von Versicherungsfällen, die Sie, ein Familienangehöriger, eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person oder ein abweichender Halter bzw. eine abweichende Halterin des Tiers vorsätzlich herbeigeführt haben oder für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben.
- Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen.
- Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen.
- Behandlung von Krankheiten oder Fehlentwicklungen, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen.
Ausgeschlossene Fehlentwicklungen
Keine Kosten erstatten wir für die Behandlung folgender Fehlentwicklungen:
- Fehlentwicklung des Hüftgelenks (Hüftgelenksdysplasie (HD))
- Fehlentwicklung des Ellenbogengelenks (Ellenbogengelenksdysplasie (ED))
- verkürzte Elle (Radius Curvus)
- Verrenkung der Kniescheibe (Patellaluxation)
- Rolllid (Ektropium/Entropium)
- Nabelbruch (Umbilikalhernie)
- Hodenhochstand (Kryptorchismus)
Zusätzliche Ausschlüsse im Versicherungsschein
Weitere individuell mit Ihnen vereinbarte Ausschlüsse zu
- Krankheiten,
- Beeinträchtigungen durch Unfälle oder
- Fehlentwicklungen
können mit Ihnen in Ihrem Versicherungsschein vereinbart sein. Ist dies der Fall sind auch Behandlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang hiermit stehen nicht versichert.
Bitte beachten Sie: Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind unsere Gesundheitsfragen im Antrag. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit können Sie dem Antrag entnehmen.
Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu zwölf Monaten auch weltweit. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Beispiel: Sie fahren ins Ausland um Ihr Tier in einer bestimmten Klinik operieren zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab, die mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung zusammenhängen. Reine Vorsorge, kosmetische Eingriffe, Themen rund um Fortpflanzung sowie bestimmte typische Fehlentwicklungen bleiben außen vor. Auch für zusätzliche, im Versicherungsschein vereinbarte Ausschlüsse und für geplante Behandlungen im Ausland besteht kein Schutz. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind allein die genannten Ausschlüsse und Ihr Vertrag.
Häufige Fragen
Werden Vorsorge- und Routineuntersuchungen erstattet?
Nein. Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen, sind ausgeschlossen.
Ist eine Kastration oder Sterilisation versichert?
Eine vorbeugende oder nicht medizinisch notwendige Kastration bzw. Sterilisation wird nicht erstattet. Erstattet wird hingegen eine medizinisch notwendige Kastration bzw. Sterilisation, zum Beispiel aufgrund gynäkologischer, andrologischer, onkologischer oder sonstiger hormonbedingter Krankheitsbilder.
Welche Fehlentwicklungen sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellenbogengelenksdysplasie (ED), verkürzte Elle (Radius Curvus), Patellaluxation, Rolllid (Ektropium/Entropium), Nabelbruch (Umbilikalhernie) und Hodenhochstand (Kryptorchismus).
Bin ich im Ausland versichert?
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu zwölf Monaten auch weltweit. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Können weitere Ausschlüsse vereinbart sein?
Ja. Weitere individuell vereinbarte Ausschlüsse zu Krankheiten, Beeinträchtigungen durch Unfälle oder Fehlentwicklungen können in Ihrem Versicherungsschein festgehalten sein. Dann sind auch Behandlungen nicht versichert, die in einem ursächlichen Zusammenhang damit stehen.