Nach einem Versicherungsfall in der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Basis darf jede Vertragspartei kündigen. Wichtig sind dabei die Monatsfrist nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen, die vorgeschriebene Textform sowie die unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Form der Kündigung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, haben sowohl Sie als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Dafür gibt es ein Zeitfenster nach den Gesprächen über die Entschädigung, und die Kündigung muss schriftlich nachweisbar erfolgen – etwa per E-Mail oder Brief. Je nachdem, wer kündigt, tritt die Wirkung zu einem anderen Zeitpunkt ein.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025