Der Tarif Kleintiere Komfort der Allianz Tierkrankenversicherung erstattet im Versicherungsfall die Vergütung des Tierarztes nach der GOT, Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall, Medikamente und Verbrauchsmaterial, Prothesen und Implantate, Orthesen und Hilfsmittel sowie Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin:
- Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall:
Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten gilt:
- Wir erstatten Zuschläge nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Höhe der versicherten Zuschläge können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
- Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt.
Medikamente und Verbrauchsmaterial:
- Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial.
- Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate:
Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen. Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt.
- Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate.
- Hierzu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Orthesen und Hilfsmittel:
Eine Orthese oder ein Hilfsmittel wird verwendet, um ein Körperteil zu schonen, zu ergänzen oder während der Heilungsphase zu unterstützen. Beispiel: Ihrem Tier wird nach einer Operation das Tragen einer Bandage verordnet.
- Wir erstatten die Kosten für Orthesen und Hilfsmittel.
- Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet.
Versicherung im Ausland:
Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, gilt:
- Wir erstatten die im jeweiligen Land geltende übliche Vergütung der Tierärzte bzw. Tierärztinnen.
- Unsere Leistung ist auf die Kosten beschränkt, die maximal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
- Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt im Versicherungsfall die anfallenden Behandlungskosten für Ihr Tier. Dazu zählen das Tierarzthonorar nach der GOT, Notfallzuschläge zu ungewöhnlichen Zeiten, verordnete Medikamente und Verbrauchsmaterialien sowie eingesetzte Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel. Auch eine unerwartete Behandlung während einer vorübergehenden Auslandsreise ist abgedeckt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen und Ihr Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Nach welcher Grundlage wird das Tierarzthonorar erstattet?
Die Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin wird nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Werden Zuschläge für den Nacht- und Wochenenddienst übernommen?
Ja. Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten werden Zuschläge nach der GOT in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt.
Sind Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel versichert?
Ja. Die Kosten für Prothesen und Implantate werden erstattet, einschließlich Einsetzen und Entfernen. Auch Orthesen und Hilfsmittel werden erstattet, sofern der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet.
Bin ich auch im Ausland abgesichert?
Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, wird die im jeweiligen Land übliche Vergütung erstattet. Die Leistung ist auf die Kosten beschränkt, die maximal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland ist nicht versichert.
Werden Medikamente und Verbrauchsmaterial erstattet?
Ja. Die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial werden erstattet, sofern der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025