Bei der Tierkrankenversicherung Kleintiere Komfort der Allianz gilt für Leistungen aus mehreren Verträgen die Subsidiarität: Bestehen Ansprüche gegen einen anderen Versicherer, gehen diese vor. Melden Sie den Fall der Allianz, tritt sie in Vorleistung – wichtig ist dabei die unverzügliche Mitteilung einer weiteren Versicherung.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für Ihr Tier noch bei einem anderen Versicherer eine passende Absicherung, greift zuerst dieser andere Vertrag. Sie dürfen selbst entscheiden, wem Sie den Schaden melden. Melden Sie ihn der Allianz, zahlt diese zunächst und tritt in Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie der Allianz eine bestehende weitere Versicherung sofort mitteilen – sonst kann dies Folgen für die Leistung haben.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich denselben Schaden bei zwei Versicherern geltend machen kann?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor. Es gilt also die Subsidiarität.
Kann ich selbst wählen, welchem Versicherer ich den Fall melde?
Ja, es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt sie im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies der Allianz unverzüglich mitteilen.
Welche Folgen hat es, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein und ein Kündigungsrecht haben.