Die Tierkrankenversicherung Kleintiere Komfort der Allianz verlangt vor Eintritt des Versicherungsfalls klare Obliegenheiten: Wer sein Tier tierschutz-, tierart- und rassegerecht unterbringt, versorgt und Krankheiten wie Unfälle vermeidet, sichert seinen Versicherungsschutz – bei Verstößen drohen Kündigung und Leistungsfreiheit.
Zur Vermeidung eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall.
Was müssen Sie genau beachten?
Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen: Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Beispiele:
- Tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung
- Versorgung mit Futter und Wasser
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sie sollen aktiv dazu beitragen, dass Ihr Tier gesund bleibt und Unfälle vermieden werden – etwa durch eine artgerechte Haltung und eine gute Versorgung mit Futter und Wasser. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor dem Versicherungsfall?
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Was zählt zu einer artgerechten Versorgung?
Dazu gehören eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die Versorgung mit Futter und Wasser.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Kann mir der Vertrag bei Pflichtverletzung gekündigt werden?
Ja, bei Verletzung einer der genannten Obliegenheiten ist der Versicherer unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 berechtigt zu kündigen.