Kunden der Tierkrankenversicherung Kleintiere Komfort der Allianz haben bei Unzufriedenheit mehrere Anlaufstellen: die direkte Beschwerde beim Versicherer oder Vermittler, das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen, die Aufsichtsbeschwerde bei der BaFin sowie den offenstehenden Rechtsweg.
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin (8.6.1):
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen:
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht:
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg:
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrer Tierkrankenversicherung nicht zufrieden sind, können Sie sich zunächst direkt an den Versicherer oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht zum Ziel, stehen Ihnen weitere unabhängige Stellen offen: der Ombudsmann für Versicherungen als Schlichter, die BaFin als Aufsichtsbehörde und in jedem Fall der Weg zum Gericht.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich direkt an den Versicherer wenden – Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Alternativ können Sie Ihre Beschwerde an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Wer kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden?
Das Verfahren beim Ombudsmann kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Vermittler oder Berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich auch an die Versicherungsaufsicht wenden?
Ja. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail poststelle@bafin.de, Website www.bafin.de, wenden.
Bleibt mir der Rechtsweg offen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.