Die Allianz Tierkrankenversicherung erstattet im Tarif Kleintiere Premium ergänzende Leistungen wie Vorsorgemaßnahmen bis zu 100 Euro je Versicherungsjahr, ernährungsmedizinische Futterberatung, Untersuchungen bei Trächtigkeit und Geburt sowie die Kosten einer Einschläferung durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt.
Zusätzlich sind folgende Leistungen versichert:
Vorsorgemaßnahmen:
Wir erstatten insgesamt bis zu 100 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Vorsorgemaßnahmen.
Versicherte Vorsorgemaßnahmen sind:
- Floh-, Zeckenbekämpfung sowie Entwurmung
- Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen
- Zahnprophylaxe (Beispiele: Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Politur)
Voraussetzung ist, dass die Vorsorgemaßnahme von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.
Futterberatung:
Wir erstatten die Kosten für die ernährungsmedizinische Futterberatung Ihres Tiers.
Trächtigkeit / Geburt:
Wir erstatten die Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen, wenn Ihr Tier trächtig wird. Dazu zählen:
- Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit,
- Geburtshilfe und
- die Nachbehandlung nach der Geburt.
Voraussetzung ist, dass die Leistung von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird. Die Behandlung der Jungtiere ist nicht versichert.
Kosten für Einschläferung:
Wenn Ihr Tier unheilbar erkrankt ist oder bei einem Unfall schwer verletzt wurde, erstatten wir die Kosten der Einschläferung. Voraussetzung ist, dass die Leistung von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Was bedeutet das konkret?
Neben den regulären Behandlungskosten deckt der Tarif Kleintiere Premium auch vorbeugende und zusätzliche Leistungen ab. Dazu gehören Vorsorgemaßnahmen im Rahmen eines jährlichen Budgets, eine Beratung zur Ernährung, die Begleitung bei Trächtigkeit und Geburt sowie die Einschläferung im Ernstfall. Diese Leistungen setzen jeweils voraus, dass sie von einer staatlich zugelassenen tierärztlichen Person erbracht werden. Zusätzlich sind die allgemeinen Ausschlüsse und Einschränkungen des Tarifs zu berücksichtigen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für Vorsorgemaßnahmen?
Für versicherte Vorsorgemaßnahmen werden insgesamt bis zu 100 Euro je Versicherungsjahr erstattet.
Welche Vorsorgemaßnahmen sind versichert?
Versichert sind Floh- und Zeckenbekämpfung sowie Entwurmung, Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen und Zahnprophylaxe, zum Beispiel Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung und Politur.
Sind Trächtigkeit und Geburt mitversichert?
Ja, erstattet werden notwendige Untersuchungen und Behandlungen bei Trächtigkeit, darunter Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit, Geburtshilfe und die Nachbehandlung nach der Geburt. Die Behandlung der Jungtiere ist jedoch nicht versichert.
Werden die Kosten einer Einschläferung übernommen?
Ja, wenn das Tier unheilbar erkrankt ist oder bei einem Unfall schwer verletzt wurde, werden die Kosten der Einschläferung erstattet. Voraussetzung ist, dass die Leistung von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.
Gibt es weitere Voraussetzungen für die Leistungen?
Die Leistungen setzen voraus, dass sie von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht werden. Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025