In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz gelten bestimmte Obliegenheiten, die Sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalls beachten müssen. Dazu zählen alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen – etwa eine tiergerechte Unterbringung sowie die Versorgung mit Futter und Wasser. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung und Leistungsfreiheit.
Zur Vermeidung eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall – Was müssen Sie genau beachten?
Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen:
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Beispiele:
- Tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung
- Versorgung mit Futter und Wasser
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Tierhalter tragen Sie im Tarif Kleintiere Premium eine gewisse Verantwortung dafür, Ihr Tier so gut wie zumutbar vor Krankheiten und Unfällen zu schützen. Dazu gehört, dass Ihr Tier artgerecht untergebracht und mit Futter und Wasser versorgt wird. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor dem Versicherungsfall?
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Welche Maßnahmen zählen als Beispiel dazu?
Dazu gehören eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die Versorgung mit Futter und Wasser.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3, dass der Versicherer berechtigt ist zu kündigen und ganz oder teilweise leistungsfrei sein kann.
Kann der Versicherer den Vertrag kündigen?
Ja, bei Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 berechtigt zu kündigen.