In der Tierkrankenversicherung der Allianz wird der Beitrag im Tarif Kleintiere Premium einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu kalkuliert. Grundlage sind die bisherige und die voraussichtliche Schaden- und Kostenentwicklung sowie mögliche Änderungen der GOT.
Recht und Pflicht zur Neukalkulation:
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Grundlagen der Neukalkulation:
Bei der Neukalkulation werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
Die Neukalkulation richtet sich nach:
- der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung
- der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation
Weitere Regelungen:
- Wir sind insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihres Vertrags kann einmal pro Jahr überprüft und neu berechnet werden. Dabei schaut der Versicherer, wie sich Schäden und Kosten in vergleichbaren Verträgen entwickelt haben und voraussichtlich entwickeln werden. Auch Änderungen an der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte können dabei eine Rolle spielen. Persönliche Zu- oder Abschläge auf Ihren Beitrag bleiben von dieser Neukalkulation unberührt.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag neu kalkuliert?
Der Beitrag für bestehende Verträge wird einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu kalkuliert.
Wonach richtet sich die Neukalkulation?
Sie richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Werden Änderungen der GOT berücksichtigt?
Ja, die Allianz ist insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Ändern sich meine individuellen Zu- und Abschläge?
Nein, individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.