Bei der Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz haben Sie mehrere Wege für Beschwerden: direkt beim Versicherer oder Vermittler, beim Ombudsmann für Versicherungen, bei der BaFin oder über den Rechtsweg. Erfahren Sie hier, welche Beschwerdewerte gelten und wann die Entscheidung des Ombudsmanns bindend ist.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind, müssen Sie sich nicht mit einer einzigen Anlaufstelle begnügen. Sie können sich zunächst direkt an den Versicherer oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht weiter, steht Ihnen als Verbraucher der Ombudsmann für Versicherungen als unabhängige Schlichtungsstelle offen. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Und in jedem Fall bleibt Ihnen der Weg zum Gericht offen.
Häufige Fragen
Wohin kann ich mich zuerst mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich direkt an die Allianz oder an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin wenden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Wer kann ein Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchführen?
Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf dabei 100.000 Euro nicht übersteigen.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Allianz bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist die Allianz an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Gilt der Beschwerdewert auch bei Beschwerden über einen Vermittler?
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Kann ich trotz Beschwerde auch vor Gericht gehen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025