In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Smart der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält die Mehrwertsteuer nicht ersetzt – hier erfahren Sie, wie diese Regelung konkret aussieht.
Regelung zur Mehrwertsteuer im Tarif Kleintiere Smart:
- Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Die Mehrwertsteuer wird Ihnen nur ersetzt, wenn Sie diese tatsächlich selbst zahlen mussten. Sind Sie hingegen zum Vorsteuerabzug berechtigt – also berechtigt, die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen –, wird sie nicht zusätzlich erstattet. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Sachinhalt.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer in der Tierkrankenversicherung erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Kleintiere Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz.