In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Smart der Allianz müssen Sie eine Gefahrerhöhung – etwa den Wechsel Ihrer Wohnungskatze zum Freigänger – unverzüglich anzeigen. Erfahren Sie, welche Pflichten gelten, welche Rechtsfolgen bei Verletzungen drohen und wann eine Gefahrerhöhung als mitversichert gilt.
Ihre Pflichten im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung:
Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, müssen Sie uns die Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie diese Gefahrerhöhung erst nachträglich erkennen. Auch eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, sobald Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung:
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die im Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden.
Beispiel: Sie verändern die Haltungsart Ihres Tiers. Wenn Sie Ihre Katze als Wohnungskatze versichert haben und sie künftig ins Freie lassen wollen, müssen Sie uns dies mitteilen.
Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen:
Die Folgen einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 6.1.1 ergeben sich aus §§ 24 bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir:
- ganz oder teilweise leistungsfrei werden
- den Versicherungsvertrag kündigen
- den Beitrag erhöhen oder
- die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen
Wenn wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Mitversicherte Gefahrerhöhungen:
Die vorstehenden Regelungen sind in folgenden Fällen nicht anzuwenden: Die Gefahr hat sich nur unerheblich erhöht oder die Gefahrerhöhung ist nach den Umständen als mitversichert anzusehen.
Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?
Die Tarifbeiträge werden unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (insbesondere der Provisionen sowie der Sach- und Personalkosten) und des Gewinnansatzes kalkuliert. Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe folgender Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Umstände so, dass ein Schaden wahrscheinlicher wird – zum Beispiel, weil aus einer Wohnungskatze ein Freigänger wird –, spricht man von einer Gefahrerhöhung. Solche Veränderungen sollten Sie dem Versicherer möglichst früh und ohne Verzögerung mitteilen. Melden Sie eine Gefahrerhöhung nicht, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz oder den Beitrag haben. Kleinere oder ohnehin mitversicherte Veränderungen sind davon ausgenommen.
Häufige Fragen
Was ist eine Gefahrerhöhung bei der Tierkrankenversicherung?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die im Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls, eine Vergrößerung des Schadens oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden.
Muss ich melden, wenn meine Wohnungskatze künftig nach draußen darf?
Ja. Wenn Sie Ihre Katze als Wohnungskatze versichert haben und sie künftig ins Freie lassen wollen, müssen Sie uns diese Veränderung der Haltungsart mitteilen.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Gefahrerhöhung nicht anzeige?
Nach §§ 24 bis 27 VVG können wir unter den dort genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei werden, den Vertrag kündigen, den Beitrag erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitrag wegen der Gefahrerhöhung steigt?
Wenn wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Gibt es Fälle, in denen ich nichts melden muss?
Ja. Die Regelungen sind nicht anzuwenden, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder die Gefahrerhöhung nach den Umständen als mitversichert anzusehen ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025