Im Tarif Kleintiere Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz wird der Beitrag bestehender Verträge einmal jährlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neu kalkuliert – unter Berücksichtigung der Schaden- und Kostenentwicklung sowie möglicher Änderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.
Die Allianz ist berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Grundlagen der Neukalkulation:
- Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zusammengefasst.
- Die Neukalkulation richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Insbesondere dürfen Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) berücksichtigt werden.
- Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz darf und muss den Beitrag im Tarif Kleintiere Smart einmal pro Jahr überprüfen und neu berechnen. Dabei fließen die tatsächlichen und die erwarteten Kosten sowie mögliche Änderungen der tierärztlichen Gebühren ein. Ähnliche Verträge werden zusammen betrachtet, damit die Kalkulation auf einer breiten Basis steht. Ihre persönlichen Zuschläge oder Abschläge bleiben von dieser Neukalkulation unberührt.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag neu kalkuliert?
Der Beitrag für bestehende Verträge wird einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu kalkuliert.
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Berücksichtigt werden die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation. Insbesondere dürfen auch Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Ändern sich meine individuellen Zuschläge oder Abschläge?
Nein. Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Welche Verträge werden bei der Neukalkulation zusammengefasst?
Zusammengefasst werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.