Die Tierkrankenversicherung der Allianz erstattet im Tarif Kleintiere Premium die tierärztliche Vergütung nach der GOT, Notdienst-Zuschläge, Medikamente, Prothesen, Implantate, Orthesen sowie Hilfsmittel – und leistet unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Behandlungen im Ausland.
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin:
- Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall:
- Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten erstatten wir Zuschläge nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Höhe der versicherten Zuschläge können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
- Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt.
Medikamente und Verbrauchsmaterial:
- Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial.
- Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate:
- Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen. Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt.
- Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen, als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Orthesen und Hilfsmittel:
- Eine Orthese oder ein Hilfsmittel wird verwendet, um ein Körperteil zu schonen, zu ergänzen oder während der Heilungsphase zu unterstützen. Beispiel: Ihrem Tier wird nach einer Operation das Tragen einer Bandage verordnet.
- Wir erstatten die Kosten für Orthesen und Hilfsmittel.
- Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet.
Versicherung im Ausland:
- Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, erstatten wir die im jeweiligen Land geltende übliche Vergütung der Tierärzte bzw. Tierärztinnen.
- Unsere Leistung ist auf die Kosten beschränkt, die maximal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
- Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt die typischen Kosten rund um die tierärztliche Behandlung Ihres Kleintiers: die Vergütung nach der amtlichen Gebührenordnung, zusätzliche Zuschläge bei Notfällen außerhalb der Sprechzeiten, verordnete Medikamente sowie eingesetzte Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel. Auch während einer vorübergehenden Auslandsreise sind Behandlungen abgesichert – allerdings nur in dem Umfang, wie sie in Deutschland gekostet hätten, und nicht, wenn die Reise gezielt für die Behandlung erfolgt.
Häufige Fragen
Nach welchen Regeln wird die tierärztliche Vergütung erstattet?
Die Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin wird nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Werden Zuschläge für Behandlungen nachts oder am Wochenende übernommen?
Ja. Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten werden Zuschläge nach der GOT in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt.
Sind Prothesen, Implantate und Hilfsmittel mitversichert?
Ja. Erstattet werden die Kosten für Prothesen und Implantate – einschließlich Einsetzen und Entfernen – sowie für Orthesen und Hilfsmittel. Bei Orthesen und Hilfsmitteln ist Voraussetzung, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, wird die im jeweiligen Land übliche Vergütung erstattet – begrenzt auf die Kosten, die maximal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Werden Medikamente erstattet?
Ja. Die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial werden erstattet, sofern der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.