Für den Tarif Kleintiere Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regeln zum zuständigen Gericht bei Schadenfällen im Ausland und bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland. Hier erfahren Sie, wo Klagen aus dem Vertrag erhoben werden können.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag ist das deutsche Recht maßgeblich. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Passiert ein versicherter Schaden im Ausland und Sie hatten bei Vertragsabschluss Ihren Sitz in Deutschland, sind für Klagen deutsche Gerichte zuständig. Ziehen Sie später in ein Land außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, ergänzt um besondere Vereinbarungen für Schäden im Ausland und für einen Umzug ins außereuropäische Ausland.
Was gilt, wenn ein versichertes Ereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich ins außereuropäische Ausland ziehe?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.