Der Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz der Allianz Tierkrankenversicherung für Pferde übernimmt die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung, umfasst ambulante und stationäre Behandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen bis 100 Euro je Versicherungsjahr – bei freier Tierarztwahl.
Was ist versichert und was ist nicht versichert?
Zusätzlich zu Ziffer 2 der Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung sind versichert: die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Heilbehandlung aufgrund von Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung des versicherten Tiers.
Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Heilbehandlungen müssen durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen. Sie können den Tierarzt bzw. die Tierärztin frei wählen.
Beispiel: Ihr Tier hat eine Augenentzündung.
Versicherte Behandlungen
Zusätzlich zu Ziffer 2.2 der Versicherungsbedingungen für Ihre Tierkrankenversicherung sind Heilbehandlungen versichert.
Heilbehandlung:
Eine Heilbehandlung ist eine notwendige Behandlung, die geeignet erscheint,
- die Gesundheit wiederherzustellen,
- den Gesundheitszustand zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Wir leisten bei einer Heilbehandlung
- von der ersten Inanspruchnahme des Tierarztes bzw. der Tierärztin (Diagnostik)
- über die Behandlung (Therapie)
- bis zum veterinärmedizinischen Befund, dass eine weitere Behandlung wegen derselben Krankheit, Fehlentwicklung oder desselben Unfalls nicht mehr notwendig ist.
Diagnostik ist jede veterinärmedizinische Maßnahme, die notwendig und geeignet ist, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Operationen haben Sie Schutz für die weitere Nachbehandlung als Heilbehandlung.
Wir leisten auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden. Beispiele: Akupunktur, Homöopathie. Wir leisten nicht für manuelle Therapien, Physiotherapie sowie Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Bitte beachten Sie: Auch für die Heilbehandlung gelten die Wartezeiten in Ziffer 2.3.
Welche ergänzenden Leistungen sind versichert?
Folgende ergänzende Leistungen sind versichert:
Vorsorgemaßnahmen:
Wir erstatten insgesamt bis zu 100 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Vorsorgemaßnahmen. Versicherte Vorsorgemaßnahmen sind:
- Entwurmung
- Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen
- Zahnprophylaxe
Beispiele: Zähne raspeln.
Voraussetzung ist, dass die Vorsorgemaßnahme von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird. Für Vorsorgemaßnahmen besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit.
Unsere maximale Leistung hängt davon ab, welchen Baustein Sie wählen. Sie finden die für Sie geltende Höchstsumme in Ihrem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein übernimmt tierärztlich notwendige Behandlungen Ihres Pferdes bei Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung – von der ersten Diagnostik über die Therapie bis zum Behandlungsende. Sie dürfen Ihren Tierarzt frei wählen. Neben ambulanten und stationären Behandlungen sind auch bestimmte alternative Methoden abgedeckt, während andere ausgeschlossen sind. Zusätzlich gibt es einen jährlichen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder Zahnprophylaxe.
Häufige Fragen
Kann ich den Tierarzt frei wählen?
Ja. Heilbehandlungen müssen durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen, und Sie können den Tierarzt bzw. die Tierärztin frei wählen.
Welche alternativen Behandlungsmethoden sind versichert?
Versichert sind alternative und komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur und Homöopathie. Nicht geleistet wird für manuelle Therapien, Physiotherapie sowie Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Wie hoch ist die Erstattung für Vorsorgemaßnahmen?
Wir erstatten insgesamt bis zu 100 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Vorsorgemaßnahmen wie Entwurmung, Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen und Zahnprophylaxe.
Gilt für Vorsorgemaßnahmen eine Wartezeit oder Selbstbeteiligung?
Nein. Für Vorsorgemaßnahmen besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit. Für Heilbehandlungen gelten dagegen die Wartezeiten nach Ziffer 2.3.
Sind sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen abgedeckt?
Ja. Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Operationen besteht Schutz für die weitere Nachbehandlung als Heilbehandlung.