Die Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz erstattet die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung – etwa Wundnähte, Augenoperationen oder Zahnbehandlungen. Versichert sind ambulante und stationäre Eingriffe samt vorbereitender Untersuchung und einem Nachbehandlungszeitraum von 15 Kalendertagen.
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Versicherte Behandlung – was ist das genau?
Operation:
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
- Versorgungen von Wunden durch Nähen
Beispiel: Schnittverletzung - Augenoperationen
Beispiel: Grüner Star - Zahnbehandlungen
Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfistel, Wurzelbehandlung
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprophylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für:
- die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
- die Operation und
- die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gilt:
Die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.
Nachbehandlung nach der Operation:
Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Beispiel: Aufgrund einer Lahmheit wird bei Ihrem Pferd ein Chip (OCD) diagnostiziert. Dieser wird während einer Operation aus dem Gelenk entfernt. Zur Nachbehandlung bleibt das Pferd noch für fünf Tage in der Klinik.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Was bedeutet das konkret?
Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Operationen Ihres Pferdes, die ein zugelassener Tierarzt durchführt und bei denen ein Hautschnitt gemacht wird. Dazu zählen zum Beispiel das Nähen von Wunden, Augen- oder bestimmte Zahnbehandlungen. Neben dem Eingriff selbst sind auch die letzte vorbereitende Untersuchung und die Nachversorgung in den Tagen nach der Operation abgedeckt. Reine Vorsorge, kosmetische Behandlungen oder einfache Punktionen mit einer Nadel gehören nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Operationen sind im Tarif Pferde Komfort versichert?
Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige chirurgische Eingriffe unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung, bei denen ein Hautschnitt erfolgt. Dazu gehören auch Wundversorgungen durch Nähen, Augenoperationen und Zahnbehandlungen wie Zahnextraktion, Zahnfistel oder Wurzelbehandlung.
Reicht eine Punktion mit einer Nadel für eine Leistung aus?
Nein. Es wird nur geleistet, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen sind nicht ausreichend.
Wie lange dauert der versicherte Nachbehandlungszeitraum?
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Dazu gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Welche Zahnbehandlungen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprophylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Sind sowohl ambulante als auch stationäre Operationen abgedeckt?
Ja, versichert sind ambulante und stationäre Operationen. Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.