Verletzt du im Tarif Pferde Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz eine Obliegenheit, hängen die Folgen vom Grad des Verschuldens ab: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit ist eine Kürzung möglich – zudem drohen ein Kündigungsrecht und der Wegfall des Anspruchs bei arglistiger Täuschung.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht:
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht:
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt: Es besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was bedeutet das konkret?
Als Halter im Tarif Pferde Komfort haben Sie bestimmte Pflichten (Obliegenheiten). Halten Sie diese nicht ein, kann das Folgen für die Leistung haben: Handeln Sie absichtlich, entfällt die Zahlung ganz; bei grober Nachlässigkeit kann sie je nach Schwere gekürzt werden. Können Sie zeigen, dass Ihr Verhalten keinen Einfluss auf den Schaden hatte, bleibt die Leistung erhalten – außer bei Arglist. Zusätzlich kann die Allianz den Vertrag kündigen, und wer bewusst täuscht, verliert seinen Anspruch.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung gekürzt werden. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann bis zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird nicht gekürzt.
Bleibt die Leistung trotz Verschulden erhalten?
Ja, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Kann der Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung gekündigt werden?
Ja. Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit, kann die Allianz den Vertrag fristlos kündigen – innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung. Ausgeschlossen ist die Kündigung, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte.
Welche Folge hat eine arglistige Täuschung?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.