Wer mit der Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz unzufrieden ist, kann sich direkt an den Versicherer oder den Vermittler wenden, den Ombudsmann für Versicherungen anrufen, die BaFin einschalten oder den Rechtsweg beschreiten. Welche Stelle wofür zuständig ist und welche Beschwerdewerte gelten, zeigt dieser Überblick.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen.
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich zuerst an den Versicherer selbst oder an Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht weiter, gibt es mit dem Ombudsmann eine unabhängige Schlichtungsstelle sowie mit der BaFin die staatliche Aufsicht. Zusätzlich bleibt Ihnen jederzeit der Weg zu den Gerichten offen. Sie können also selbst wählen, welche Stelle Sie einschalten.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich an den Versicherer selbst, an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Vermittlerin, an den Ombudsmann für Versicherungen oder an die BaFin wenden. Unabhängig davon steht Ihnen immer auch der Rechtsweg offen.
Bis zu welchem Beschwerdewert ist der Ombudsmann zuständig?
Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Vermittlerin oder Beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Wer beaufsichtigt den Versicherer?
Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Kann ich trotz Beschwerde vor Gericht gehen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025