Bei der Tierkrankenversicherung Pferde Smart der Allianz wird die Entschädigung dann fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Wann Sie mit der Auszahlung rechnen können, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
Im Tarif Pferde Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt, sobald geklärt ist, dass ein Anspruch besteht und in welcher Höhe geleistet wird. Erst wenn beide Punkte – Zahlungspflicht und Leistungshöhe – abschließend feststehen, wird der Betrag fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung im Tarif Pferde Smart fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen zwei Punkte abschließend feststehen: die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Tarif Pferde Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz.