Für den Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt deutsches Recht und es kommen die gesetzlichen Gerichtsstände zur Anwendung. Ergänzend regeln die Bedingungen, welches Gericht bei Schadenereignissen im Ausland sowie bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland zuständig ist.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Für den Vertrag ist das deutsche Recht maßgeblich. Bei Streitigkeiten kommen grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstände zum Tragen. Darüber hinaus wird festgelegt, dass bei Schadenfällen im Ausland – sofern Sie zu Vertragsbeginn in Deutschland ansässig waren – deutsche Gerichte zuständig sind. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Länder außerhalb Europas, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend wurden weitere Regelungen für bestimmte Fälle vereinbart.
Wo kann geklagt werden, wenn ein Schadenereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.