In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Komfort der Allianz wird der Beitrag bestehender Verträge einmal im Kalenderjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neu kalkuliert – abhängig von der Schaden- und Kostenentwicklung sowie möglichen Änderungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Neukalkulation des Beitrags:
Die Allianz ist berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Bei der Neukalkulation werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Grundlage der Neukalkulation:
- die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung
- die voraussichtliche Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation
Die Allianz ist dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz darf den Beitrag Ihres Vertrags einmal pro Jahr überprüfen und anpassen. Grundlage sind fachlich anerkannte Rechenmethoden sowie die Entwicklung von Schäden und Kosten – etwa wenn sich die Gebühren für tierärztliche Leistungen ändern. Vergleichbare Verträge werden dabei gemeinsam betrachtet. Persönliche Zu- oder Abschläge bleiben von dieser jährlichen Neukalkulation unberührt.
Häufige Fragen
Wie oft kann der Beitrag neu kalkuliert werden?
Die Allianz ist berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr neu zu kalkulieren.
Woran orientiert sich die Neukalkulation?
Sie richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Spielt die Gebührenordnung für Tierärzte eine Rolle?
Ja, die Allianz ist insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage bilden, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Werden individuelle Zu- und Abschläge durch die Neukalkulation verändert?
Nein, individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.