Die Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Premium schließt bestimmte Behandlungen, Kosten und Ereignisse vom Versicherungsschutz aus – etwa Routineuntersuchungen, kosmetische Zahnbehandlung, Verhaltenstherapien oder Schäden durch Krieg und Naturkatastrophen. Auch der räumliche Geltungsbereich und individuell vereinbarte Ausschlüsse werden erklärt.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Tierkrankenversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie: Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Ereignisse, Behandlungen und ergänzenden Leistungen ergeben.
Ausgeschlossene Behandlungen, Kosten und Ereignisse
Keine Kosten erstatten wir für:
- Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen. Hiervon unberührt bleiben die Vorsorgemaßnahmen nach Ziffer 2.3.
- Kosmetische Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie. Hiervon unberührt bleibt die Zahnprophylaxe nach Ziffer 2.3.
- Zuchthygienische Untersuchungen, Decken, künstliche Befruchtung, Scheinträchtigkeit und Trächtigkeitsabbruch
- Kosten für eine vorbeugende oder nicht medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation. Erstattet wird hingegen eine medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation z.B. aufgrund gynäkologischer, andrologischer, onkologischer oder sonstiger hormonbedingter Krankheitsbilder.
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, zum Beispiel Aggressivität oder Hypersexualität
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Behandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen
- Behandlung von Kurzköpfigkeit (brachycephales Syndrom)
- Bachblütentherapie, Bioresonanztherapie
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten
- Transportkosten für das Tier sowie Wegegeld und Reisekosten des Tierhalters bzw. der Tierhalterin und/oder des Tierarztes bzw. der Tierärztin
- Behandlung von Versicherungsfällen, die Sie, ein Familienangehöriger, eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person oder ein abweichender Halter bzw. eine abweichende Halterin des Tiers vorsätzlich herbeigeführt haben oder für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben
- Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen
- Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen
- Behandlung von Krankheiten oder Fehlentwicklungen die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen
Zusätzliche Ausschlüsse im Versicherungsschein
Weitere individuell mit Ihnen vereinbarte Ausschlüsse zu:
- Krankheiten,
- Beeinträchtigungen durch Unfälle oder
- Fehlentwicklungen
können mit Ihnen in Ihrem Versicherungsschein vereinbart sein. Ist dies der Fall sind auch Behandlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang hiermit stehen nicht versichert.
Bitte beachten Sie: Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind unsere Gesundheitsfragen im Antrag. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit können Sie dem Antrag entnehmen.
Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu zwölf Monaten auch weltweit. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Beispiel: Sie fahren ins Ausland um Ihr Tier in einer bestimmten Klinik operieren zu lassen.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt nicht jede tierärztliche Leistung ab. Ausgenommen sind vor allem Behandlungen ohne medizinischen Anlass, etwa reine Vorsorge- oder Routineuntersuchungen, kosmetische oder zuchtbezogene Eingriffe sowie bestimmte alternative Therapien und Futtermittel. Ebenfalls nicht erstattet werden Schäden, die vorsätzlich verursacht oder durch außergewöhnliche Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen oder Pandemien entstehen. Zusätzlich können im Versicherungsschein weitere persönliche Ausschlüsse festgehalten sein. Der Schutz gilt in Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu zwölf Monaten weltweit – nicht jedoch für gezielt im Ausland geplante Behandlungen.
Häufige Fragen
Werden Routine- und Vorsorgeuntersuchungen erstattet?
Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen ohne direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben jedoch die Vorsorgemaßnahmen nach Ziffer 2.3.
Ist eine Kastration oder Sterilisation versichert?
Eine vorbeugende oder nicht medizinisch notwendige Kastration bzw. Sterilisation wird nicht erstattet. Erstattet wird hingegen eine medizinisch notwendige Kastration bzw. Sterilisation, z.B. aufgrund gynäkologischer, andrologischer, onkologischer oder sonstiger hormonbedingter Krankheitsbilder.
Besteht Versicherungsschutz im Ausland?
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu zwölf Monaten auch weltweit. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Können weitere Ausschlüsse gelten?
Ja. Individuell vereinbarte Ausschlüsse zu Krankheiten, Beeinträchtigungen durch Unfälle oder Fehlentwicklungen können in Ihrem Versicherungsschein festgehalten sein. In diesem Fall sind auch Behandlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang hiermit stehen, nicht versichert.
Sind Schäden durch Krieg oder Naturkatastrophen abgedeckt?
Nein. Behandlungen von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse, Aufruhr, Aufstand, Gewalttätigkeiten, Erdbeben, Überschwemmungen, Kernenergie oder infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen, sind ausgeschlossen.