In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz gelten klare Leistungsgrenzen: Operationen werden unbegrenzt erstattet, Heilbehandlungen bis 5.000 Euro und Physiotherapie bis 500 Euro pro Versicherungsjahr. Für rassespezifische Erkrankungen gilt eine eigene Höchstsumme, dazu kommen Regelungen zu Strahlentherapie, Selbstbeteiligung und Jahreshöchstsumme.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Jahreshöchstsumme (Grundsatz):
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme.
Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Höchstsumme für Operationen:
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir die Kosten je Versicherungsjahr unbegrenzt.
Für die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung gilt: Diese werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Höchstsumme für Heilbehandlungen:
Heilbehandlungskosten erstatten wir insgesamt bis zu 5.000 Euro je Versicherungsjahr.
Höchstsumme für Physiotherapie beziehungsweise manuelle Therapien:
Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Physiotherapie. Als Physiotherapie ist versichert:
- Unterwasserlaufband
- Massagen (Lymphdrainagen)
- Manuelle Therapie
- Magnetfeldtherapie
- Lasertherapie
- Bewegungstherapie
- Elektrotherapie
- Hydrotherapie
- Lichttherapie
- Physikalische Therapie
- Thermotherapie
- Osteopathie
- Chiropraktik
Die Physiotherapie kann auch von einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin ohne ärztliche Zulassung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin die Physiotherapie verordnet.
Für die jährliche Höchstsumme für Physiotherapie gilt: Wir erstatten diese Kosten zusätzlich zu den vereinbarten Höchstsummen für Operationen und Heilbehandlungen.
Höchstsumme für die Behandlung bestimmter Fehlentwicklungen und besonderer Erkrankungen (Rassespezifische Erkrankungen):
Für bestimmte Fehlentwicklungen erstatten wir maximal 5.000 Euro je Fehlentwicklung. Diese Höchstsumme gilt für die gesamte Zeit, in der das Tier bei uns versichert ist. Die begrenzte Summe gilt insgesamt für alle mit der Fehlentwicklung zusammenhängenden Behandlungen. Hierzu zählen:
- Operationen
- Heilbehandlungen
- Physiotherapie
Die begrenzte Höchstsumme gilt für folgende Fehlentwicklungen:
- Fehlentwicklung des Hüftgelenks (Hüftgelenksdysplasie (HD))
- Fehlentwicklung des Ellenbogengelenks (Ellenbogengelenksdysplasie (ED))
- verkürzte Elle (Radius Curvus)
- Verrenkung der Kniescheibe (Patellaluxation)
- Rolllid (Ektropium/Entropium)
- Nabelbruch (Umbilikalhernie)
- Hodenhochstand (Kryptorchismus)
Für die Höchstsumme je Fehlentwicklung gilt: Wir erstatten diese Kosten zusätzlich zu den vereinbarten Höchstsummen für Operationen und Heilbehandlungen.
Höchstsumme für Strahlentherapie:
Wir erstatten die Kosten für eine Strahlentherapie im Anschluss an eine zugehörige Operation. Die Kosten erstatten wir unbegrenzt auch über den Nachbehandlungszeitraum der Operation hinaus.
Selbstbeteiligung:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Für Vorsorgemaßnahmen und Futterberatung nach Ziffer 2.3 fällt keine Selbstbeteiligung an.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierkrankenversicherung erstattet Behandlungskosten bis zu bestimmten Grenzen. Operationen und Strahlentherapie im Anschluss an eine Operation werden ohne Obergrenze übernommen, während für Heilbehandlungen und Physiotherapie jeweils eigene jährliche Höchstsummen gelten. Für bestimmte rassespezifische Fehlentwicklungen gibt es eine gesonderte Höchstsumme, die für die gesamte Versicherungszeit des Tieres gilt. Ob eine Selbstbeteiligung anfällt, hängt von Ihrem persönlichen Vertrag ab und steht im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Werden Operationskosten begrenzt?
Nein. Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum werden die Kosten je Versicherungsjahr unbegrenzt erstattet. Die letzte operationsvorbereitende Untersuchung wird nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Wie hoch ist die Erstattung für Heilbehandlungen und Physiotherapie?
Heilbehandlungskosten werden insgesamt bis zu 5.000 Euro je Versicherungsjahr erstattet. Für versicherte Physiotherapie erstatten wir insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr, und zwar zusätzlich zu den Höchstsummen für Operationen und Heilbehandlungen.
Was gilt bei rassespezifischen Erkrankungen?
Für bestimmte Fehlentwicklungen erstatten wir maximal 5.000 Euro je Fehlentwicklung. Diese Höchstsumme gilt für die gesamte Versicherungszeit des Tieres und umfasst alle zusammenhängenden Behandlungen wie Operationen, Heilbehandlungen und Physiotherapie. Sie wird zusätzlich zu den vereinbarten Höchstsummen für Operationen und Heilbehandlungen erstattet.
Muss die Physiotherapie von einem Tierarzt durchgeführt werden?
Nein. Die Physiotherapie kann auch von einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin ohne ärztliche Zulassung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin die Physiotherapie verordnet.
Wann wird eine Selbstbeteiligung abgezogen?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von jeder eingereichten Rechnung von der Entschädigungsleistung abgezogen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Für Vorsorgemaßnahmen und Futterberatung nach Ziffer 2.3 fällt keine Selbstbeteiligung an.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025