Die Tierkrankenversicherung der Allianz erstattet im Tarif Pferde Basis nach Eintritt des Versicherungsfalls die Vergütung des Tierarztes nach der Gebührenordnung (GOT) sowie Kosten für Medikamente, Verbrauchsmaterial, Prothesen und Implantate – hier erfahren Sie, welche Leistungen konkret übernommen werden.
Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen hinsichtlich der Kostenübernahme nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin
Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Bei Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden (§ 8 GOT).
Beispiele: Fesselringband-Operation, Fesselträgerursprungs-Operation (Fasciotomie).
Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Medikamente und Verbrauchsmaterial
Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate
Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen.
Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt.
Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt die wesentlichen Behandlungskosten rund um Ihr Pferd: die Rechnung des Tierarztes nach der offiziellen Gebührenordnung, verordnete Medikamente und Verbrauchsmaterialien sowie künstliche Ersatzteile wie Prothesen und Implantate – einschließlich Einsetzen und Entfernen. Welcher Gebührensatz für die tierärztliche Vergütung gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Nach welchen Regeln wird die Tierarztrechnung erstattet?
Die Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin wird nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Für Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, gelten die Gebührensätze gleichwertiger Leistungen (§ 8 GOT).
Werden Medikamente und Verbrauchsmaterial übernommen?
Ja. Die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial werden erstattet, sofern der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Sind Prothesen und Implantate mitversichert?
Ja. Erstattet werden die Kosten für Prothesen und Implantate. Dazu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen. Ein Beispiel ist ein Herzschrittmacher, der aufgrund eines Herzfehlers eingesetzt wird.
Wo finde ich den versicherten Gebührensatz?
Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.