Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz kann sich der Beitrag durch eine Neukalkulation verändern: Ergibt sie einen höheren Wert, darf der Beitrag angehoben werden, bei einem niedrigeren Wert wird er abgesenkt. Wann die Änderung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen bezüglich Beitragsanhebungen und Beitragsabsenkungen:
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für den Tarif Pferde Basis wird regelmäßig neu berechnet. Fällt diese Neuberechnung höher aus, kann der Beitrag um den Unterschiedsbetrag steigen. Fällt sie niedriger aus, wird der Beitrag entsprechend gesenkt. Solche Änderungen greifen jeweils zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag im Tarif Pferde Basis angehoben werden?
Wenn die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag ergibt, darf der bisherige Tarifbeitrag um die Differenz angehoben werden.
Wird der Beitrag auch abgesenkt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, besteht die Verpflichtung, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
Die sich ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Worauf beruht die Beitragsänderung?
Grundlage ist die Neukalkulation, die mit dem bisherigen Tarifbeitrag verglichen wird. Die Differenz bestimmt die Anhebung oder Absenkung.