Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen – andernfalls kann die Allianz nach den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet an dem Termin, den Sie mit der Allianz vereinbart haben – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich. Zahlen Sie diesen fälligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann die Allianz nach den gesetzlichen Regeln vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung frei sein. Die pünktliche Zahlung des ersten Beitrags ist damit die zentrale Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Pferde Basis?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt für den Beitragsverzug?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Betrifft diese Regelung den ersten oder auch einmaligen Beitrag?
Die Regelung gilt sowohl für den ersten als auch für den einmaligen Beitrag.