In der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz müssen Sie schon vor einem Schadenfall bestimmte Pflichten erfüllen: alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle Ihres Pferdes zu vermeiden. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und den Verlust des Versicherungsschutzes.
Zur Vermeidung eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall
Was müssen Sie genau beachten?
Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen:
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Beispiele:
- Tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung
- Versorgung mit Futter und Wasser
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Halterin oder Halter sollen Sie Ihr Pferd so umsorgen, dass Krankheiten und Unfälle möglichst gar nicht erst entstehen – etwa durch eine artgerechte Unterbringung und ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser. Kümmern Sie sich nicht ausreichend, kann das im Ernstfall Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor einem Schadenfall?
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Welche Maßnahmen sind zum Beispiel gemeint?
Beispiele sind eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die Versorgung mit Futter und Wasser.
Was passiert, wenn ich diese Pflichten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Wir sind berechtigt zu kündigen und wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Kann die Versicherung dann gekündigt werden?
Ja, bei Verletzung der Obliegenheiten sind wir unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 berechtigt zu kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025