Bei der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz kann sich der Beitrag durch eine Neukalkulation verändern: Fällt sie höher aus, darf der Tarifbeitrag angehoben werden, fällt sie niedriger aus, wird er gesenkt – wirksam ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Regelungen zu Beitragsanpassungen und Beitragsreduzierungen:
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Pferde Komfort wird regelmäßig neu berechnet. Steigen die Kosten, kann der Beitrag entsprechend erhöht werden; sinken sie, wird der Beitrag entsprechend gesenkt. Eine Änderung wirkt sich jeweils erst mit dem nächsten Versicherungsjahr aus.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag erhöht werden?
Wenn die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag ergibt, darf der bisherige Tarifbeitrag um die Differenz angehoben werden.
Wird der Beitrag auch gesenkt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, besteht die Verpflichtung, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
Die sich ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Wofür gelten diese Regelungen?
Sie gelten im Tarif Pferde Komfort der Tierkrankenversicherung und betreffen Beitragsanpassungen sowie Beitragsreduzierungen für bestehende Verträge.