Für den Tarif Pferde Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt deutsches Recht sowie die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend legen besondere Regelungen fest, wann Klagen ausschließlich vor deutschen Gerichten oder am Geschäftssitz des Versicherers erhoben werden können – etwa bei Schadensereignissen im Ausland oder einem Wohnsitzwechsel.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag ist das deutsche Recht maßgeblich. Grundsätzlich gelten die üblichen gesetzlichen Gerichtsstände. Darüber hinaus ist geregelt, in welchen Fällen eine Klage nur vor deutschen Gerichten oder ausschließlich am Geschäftssitz des Versicherers möglich ist – zum Beispiel bei einem Schadensfall im Ausland oder nach einem Umzug in bestimmte Staaten außerhalb Europas.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend wurden besondere Regelungen für bestimmte Fälle vereinbart.
Was gilt, wenn ein Schadensereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich ins Ausland umziehe?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch der Versicherer eine Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.