Die Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz übernimmt die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen und Heilbehandlungen durch staatlich zugelassene Tierärztinnen und Tierärzte – von der Diagnostik über die OP bis zur Nachbehandlung. Erfahren Sie, welche Eingriffe versichert sind, was der 15-tägige Nachbehandlungszeitraum umfasst und welche Behandlungen ausgeschlossen bleiben.
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation und Heilbehandlung des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation oder Heilbehandlung muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Versicherte Behandlung – was ist das genau?
Operation
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
- Versorgungen von Wunden durch Nähen (Beispiel: Schnittverletzung)
- Augenoperationen (Beispiel: Grüner Star)
- Zahnbehandlungen (Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfistel, Wurzelbehandlung)
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprophylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für:
- die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
- die Operation und
- die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gilt: Die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen.
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.
Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt.
Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Beispiel: Aufgrund einer Lahmheit wird bei Ihrem Pferd ein Chip (OCD) diagnostiziert. Dieser wird während einer Operation aus dem Gelenk entfernt. Zur Nachbehandlung bleibt das Pferd noch für fünf Tage in der Klinik.
Heilbehandlung
Eine Heilbehandlung ist eine notwendige Behandlung, die geeignet erscheint,
- die Gesundheit wiederherzustellen,
- den Gesundheitszustand zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Wir leisten bei einer Heilbehandlung:
- von der ersten Inanspruchnahme des Tierarztes bzw. der Tierärztin (Diagnostik)
- über die Behandlung (Therapie)
- bis zum veterinärmedizinischen Befund, dass eine weitere Behandlung wegen derselben Krankheit, Fehlentwicklung oder desselben Unfalls nicht mehr notwendig ist.
Diagnostik ist jede veterinärmedizinische Maßnahme, die notwendig und geeignet ist, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Operationen haben Sie Schutz für die weitere Nachbehandlung als Heilbehandlung.
Wir leisten auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden. Beispiele: Akupunktur, Homöopathie.
Wir leisten nicht für manuelle Therapien, Physiotherapie sowie Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt Kosten für notwendige Operationen und Heilbehandlungen Ihres Pferdes, sofern eine staatlich zugelassene Tierärztin oder ein Tierarzt behandelt. Bei einer Operation zählt neben dem Eingriff selbst auch die letzte vorbereitende Untersuchung sowie die Versorgung im Anschluss über einen festen Zeitraum. Läuft dieser Zeitraum ab, geht der Schutz für weitere Behandlungen als Heilbehandlung weiter. Auch bestimmte alternative Methoden sind eingeschlossen, während einige Therapieformen und rein kosmetische Maßnahmen ausgenommen sind.
Häufige Fragen
Was gilt als Operation im Tarif Pferde Premium?
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung, bei dem ein Hautschnitt erfolgt. Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen reichen dafür nicht aus.
Wie lange dauert der versicherte Nachbehandlungszeitraum nach einer Operation?
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Dazu gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Sind alternative Behandlungsmethoden versichert?
Ja, für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur und Homöopathie wird geleistet. Nicht geleistet wird für manuelle Therapien, Physiotherapie sowie Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Welche Zahnbehandlungen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprophylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Was passiert nach Ablauf des Nachbehandlungszeitraums?
Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Operationen besteht Schutz für die weitere Nachbehandlung als Heilbehandlung.