Im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz greifen klare Leistungsgrenzen: Operationen samt Nachbehandlung sind unbegrenzt erstattungsfähig, Heilbehandlungen bis 5.000 Euro je Versicherungsjahr, dazu Strahlentherapie, regenerative Therapien und Regeln zur Selbstbeteiligung sowie zur Jahreshöchstsumme nach Vertragsende.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Jahreshöchstsumme (Grundsatz)
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme.
Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Höchstsumme für Operationen
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir die Kosten je Versicherungsjahr unbegrenzt.
Für die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung gilt: Diese werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Höchstsumme für Heilbehandlungen
Heilbehandlungskosten erstatten wir insgesamt bis zu 5.000 Euro je Versicherungsjahr.
Höchstsumme für Strahlentherapie
Wir erstatten die Kosten für eine Strahlentherapie im Anschluss an eine zugehörige Operation. Die Kosten erstatten wir unbegrenzt auch über den versicherten Nachbehandlungszeitraum der Operation hinaus.
Höchstsumme für regenerative Therapie
Wir erstatten die Kosten für regenerative Therapien im Anschluss an eine zugehörige Operation. Die Kosten erstatten wir unbegrenzt auch über den versicherten Nachbehandlungszeitraum der Operation hinaus. Auch ohne Operation erstatten wir die Kosten für regenerative Therapien als Heilbehandlung.
Versicherte regenerative Therapien sind:
- PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma)
- IRAP-Therapie (Interleukin-1-Rezeptor-Antagonist Protein)
- Stammzellentherapie
Selbstbeteiligung
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Für Vorsorgemaßnahmen und Futterberatung nach Ziffer 2.3 fällt keine Selbstbeteiligung an.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif setzt für die verschiedenen Leistungsarten unterschiedliche Obergrenzen. Während Operationen samt Nachbehandlung, Strahlentherapie und regenerative Therapien im Anschluss an eine Operation ohne betragsmäßige Deckelung übernommen werden, gilt für reine Heilbehandlungen eine feste Jahresgrenze. Insgesamt begrenzt die im Versicherungsschein genannte Jahreshöchstsumme die Erstattung pro Versicherungsjahr. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird je Rechnung abgezogen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Jahreshöchstsumme?
Je Versicherungsjahr werden die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme erstattet.
Gibt es eine Obergrenze für Operationen?
Nein. Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum werden die Kosten je Versicherungsjahr unbegrenzt erstattet. Die letzte operationsvorbereitende Untersuchung wird nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Bis zu welchem Betrag werden Heilbehandlungen erstattet?
Heilbehandlungskosten werden insgesamt bis zu 5.000 Euro je Versicherungsjahr erstattet.
Welche regenerativen Therapien sind versichert?
Versichert sind die PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma), die IRAP-Therapie (Interleukin-1-Rezeptor-Antagonist Protein) und die Stammzellentherapie.
Wann fällt keine Selbstbeteiligung an?
Für Vorsorgemaßnahmen und Futterberatung nach Ziffer 2.3 fällt keine Selbstbeteiligung an. Ob und in welcher Höhe sonst eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.