In der Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – und nicht, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Was das für die Kostenerstattung bedeutet, erfahren Sie hier.
Erstattung der Mehrwertsteuer im Tarif Pferde Premium:
- Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Die enthaltene Mehrwertsteuer wird nur dann übernommen, wenn sie für Sie wirklich eine Belastung darstellt. Können Sie die gezahlte Steuer über den Vorsteuerabzug zurückholen, gehört sie nicht zum erstattungsfähigen Betrag. Diese Beschreibung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer im Tarif Pferde Premium erstattet?
Ja, die Mehrwertsteuer wird erstattet, allerdings nur dann, wenn sie auch tatsächlich anfällt.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Was bedeutet Berechtigung zum Vorsteuerabzug für die Erstattung?
Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.