Mit dem Tarif Pferde Smart der Allianz Tierkrankenversicherung werden im Versicherungsfall Tierarztkosten nach der Gebührenordnung (GOT), Medikamente, Verbrauchsmaterial sowie Prothesen und Implantate erstattet – hier erfahren Sie, welche Kosten konkret übernommen werden.
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin:
- Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung.
- Bei Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden (§ 8 GOT).
- Beispiele: Fesselringband-Operation, Fesselträgerursprungs-Operation (Fasciotomie).
- Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Medikamente und Verbrauchsmaterial:
- Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial.
- Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate:
- Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen.
- Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt.
- Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate.
- Hierzu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, übernimmt der Tarif Pferde Smart die Behandlungskosten Ihres Tierarztes auf Basis der geltenden Gebührenordnung. Auch verordnete Medikamente und benötigtes Verbrauchsmaterial sind abgedeckt. Werden künstliche Hilfsmittel wie Prothesen oder Implantate nötig, sind sowohl das Einsetzen als auch das spätere Entfernen mitversichert. Welcher Gebührensatz für Sie gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Nach welcher Grundlage werden die Tierarztkosten erstattet?
Die Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin wird nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung erstattet.
Was passiert bei Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen?
Bei Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden (§ 8 GOT).
Werden Medikamente und Verbrauchsmaterial übernommen?
Ja, die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial werden erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Sind Prothesen und Implantate mitversichert?
Ja, die Kosten für Prothesen und Implantate werden erstattet. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Wo sehe ich, welcher Gebührensatz für mich versichert ist?
Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.