Im Tarif Kleintiere Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz können neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren ohne Unterbrechung des Schutzes übernommen werden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot in Textform abläuft und wie Sie zustimmen oder ablehnen können.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis: Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz ihre Versicherungsbedingungen überarbeitet, können Sie im Tarif Kleintiere Premium auf einfachem Weg zu den neuen Bedingungen wechseln, ohne dass Ihr Versicherungsschutz unterbrochen wird. Das Angebot bekommen Sie rechtzeitig in Textform, und Sie entscheiden selbst, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gelten die neuen Bedingungen ab dem nächsten Versicherungsjahr. Wichtig: Für Änderungen an Ihrem Beitrag gilt diese Regelung nicht.
Häufige Fragen
Wird mein Versicherungsschutz bei der Umstellung unterbrochen?
Nein. Das vereinfachte Verfahren ermöglicht die Übernahme der neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes.
Kann die Umstellung meinen Versicherungsschutz verschlechtern?
Nein. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen, und wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Schutzes dürfen nicht entfallen.
Wie und wann erhalte ich das Umstellungsangebot?
Das Angebot erhalten Sie mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen werden besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht innerhalb von zwei Monaten nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung als erteilt. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Auf diese Genehmigungswirkung werden Sie im Angebot besonders hingewiesen.
Gilt diese Regelung auch für Beitragsanpassungen?
Nein. Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025