Der Tarif Kleintiere Smart der Allianz Tierkrankenversicherung übernimmt die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung – inklusive letzter operationsvorbereitender Untersuchung, der Operation selbst und einer 15-tägigen Nachbehandlung mit Medikamenten, Wundversorgung und alternativen Methoden wie Akupunktur oder Homöopathie.
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Versicherte Behandlung – was ist das genau?
Operation: Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
- Versorgungen von Wunden durch Nähen (Beispiel: Schnittverletzung)
- Augenoperationen (Beispiel: Grüner Star)
- Zahnbehandlungen (Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung)
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für:
- die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
- die Operation und
- die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gilt: Die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen.
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.
Nachbehandlung: Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung und klinische Untersuchungen. Wir leisten in der Nachbehandlung auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden, zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz übernimmt im Tarif Kleintiere Smart die Kosten für tierärztlich notwendige Operationen, bei denen ein Hautschnitt erfolgt und die unter Narkose oder Sedierung durchgeführt werden. Dazu zählen neben klassischen Eingriffen auch bestimmte Wundversorgungen, Augen- und Zahnbehandlungen. Neben der Operation selbst sind die letzte vorbereitende Untersuchung und die anschließende Behandlung in einem festgelegten Zeitraum abgedeckt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifbestimmungen.
Häufige Fragen
Welche Operationen sind im Tarif Kleintiere Smart versichert?
Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung, bei denen ein Hautschnitt erfolgt. Dazu zählen auch Wundversorgungen durch Nähen, Augenoperationen und Zahnbehandlungen wie Zahnextraktion, Zahnfüllung oder Wurzelbehandlung.
Wie lange dauert der versicherte Nachbehandlungszeitraum?
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 15 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Dazu gehören Medikamente, Wundversorgung und klinische Untersuchungen sowie alternative und komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie.
Welche Zahnbehandlungen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Sind auch stationäre Operationen abgedeckt?
Ja, versichert sind sowohl ambulante als auch stationäre Operationen.
Reicht eine Punktion mit einer Nadel für eine Leistung aus?
Nein. Es wird nur geleistet, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen sind nicht ausreichend.