Bei der Tierkrankenversicherung Kleintiere Smart der Allianz regelt der Leistungsrang, was gilt, wenn Sie im Versicherungsfall auch bei einem anderen Versicherer Leistungen beanspruchen können: Dieser Anspruch geht vor, die Allianz tritt jedoch in Vorleistung, wenn Sie den Fall dort melden – und Sie müssen eine Doppelversicherung unverzüglich mitteilen.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie für denselben Schadenfall bei mehreren Versicherern abgesichert, ist die Leistung der Allianz nachrangig: Zuerst zählt der Anspruch gegen den anderen Versicherer. Sie dürfen den Fall dennoch der Allianz melden – dann übernimmt sie zunächst die Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie eine solche Doppelversicherung unverzüglich mitteilen, da eine unterlassene Mitteilung Folgen für den Leistungsanspruch haben kann.
Häufige Fragen
Wer zahlt zuerst, wenn ich für meinen Schadenfall mehrfach versichert bin?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Kann ich den Versicherungsfall trotzdem der Allianz melden?
Ja. Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies der Allianz unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.