Für den Tarif Kleintiere Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regelungen zum zuständigen Gericht. Erfahren Sie, welche Gerichtsstände bei Schadenereignissen im Ausland und bei einem Umzug außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz gelten.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag richtet sich nach deutschem Recht. Für Streitigkeiten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, welches Gericht zuständig ist, wenn sich ein versichertes Ereignis im Ausland ereignet oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Länder außerhalb Europas verlegen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände gelten grundsätzlich?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend dazu bestehen besondere Vereinbarungen für Ereignisse im Ausland und für einen Wohnsitzwechsel.
Wo kann geklagt werden, wenn das schädigende Ereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt bei Umzug außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.