Im Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz der Tierkrankenversicherung für Pferde der Allianz gelten ergänzende Leistungsgrenzen: Heilbehandlungskosten werden insgesamt bis zu 2.000 Euro oder 5.000 Euro je Versicherungsjahr erstattet – je nach gewähltem Baustein, wie im Versicherungsschein ausgewiesen.
Ergänzend zu Ziffer 4.2 gelten folgende Leistungsgrenzen:
Höchstsumme für Heilbehandlungen:
Heilbehandlungskosten erstatten wir insgesamt bis zu 2.000 Euro oder 5.000 Euro je Versicherungsjahr. Unsere maximale Leistung hängt davon ab, welchen Baustein Sie wählen. Sie finden die für Sie geltende Höchstsumme in Ihrem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Für die Erstattung von Heilbehandlungskosten gibt es pro Versicherungsjahr eine Obergrenze. Wie hoch diese Obergrenze ausfällt, richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Baustein. Der für Sie maßgebliche Wert ist in Ihrem Versicherungsschein festgehalten.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Heilbehandlungskosten erstattet?
Heilbehandlungskosten werden insgesamt bis zu 2.000 Euro oder 5.000 Euro je Versicherungsjahr erstattet.
Wovon hängt meine maximale Leistung ab?
Die maximale Leistung hängt davon ab, welchen Baustein Sie wählen.
Wo finde ich die für mich geltende Höchstsumme?
Die für Sie geltende Höchstsumme finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Auf welche Regelung beziehen sich diese Leistungsgrenzen?
Die genannten Leistungsgrenzen gelten ergänzend zu Ziffer 4.2.