Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt bei Krankheit oder Fehlentwicklung eine Wartezeit von drei Monaten, bei Koliken nur sieben Tage – bei Unfällen dagegen gar keine. Erfahren Sie, wann trotz abgelaufener Wartezeit kein Schutz besteht und warum Zweckabschlüsse ausgeschlossen sind.
Wartezeiten
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung besteht eine Wartezeit. Die Wartezeit beträgt drei Monate. Für Behandlungen aufgrund einer Kolik ist die Wartezeit auf sieben Tage verkürzt. Die Wartezeit läuft ab dem Beginn des Versicherungsschutzes nach Ziffer 8.1.
Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung eintreten oder beginnen, besteht kein Versicherungsschutz.
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz:
- Wenn die Krankheit oder Fehlentwicklung in der Wartezeit erkennbar in Erscheinung getreten ist und die Behandlung erst nach Ablauf der Wartezeit begonnen oder fortgesetzt wird.
- Für Behandlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang zu Versicherungsfällen stehen, die in der Wartezeit eingetreten sind oder begonnen haben.
Für eine Operation besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz, wenn die Diagnostik oder die operationsvorbereitenden Untersuchungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind.
Beispiel: Am Rücken Ihres Tiers ist innerhalb der Wartezeit ein Tumor sichtbar. Die Kosten der Behandlung dieses Tumors werden in der Wartezeit und nach Ablauf der Wartezeit nicht erstattet.
Keine Wartezeit besteht bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen.
Beispiel: Ihr Tier wird zwei Wochen nach Versicherungsbeginn auf der Koppel von einem anderen Tier getreten und hat eine Griffelbeinfraktur. Die Kosten der Behandlung werden Ihnen erstattet.
Keine Leistung bei Zweckabschlüssen
Wir leisten nicht für Zweckabschlüsse. Ein Zweckabschluss liegt in folgendem Fall vor:
- Sie haben den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem sich die Notwendigkeit der veterinärmedizinischen Behandlung bereits abgezeichnet hat.
- Dies war Ihnen bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt oder hätte Ihnen aus den Gesamtumständen bekannt sein können.
Beispiel: Ihr Tier hatte einen Unfall und lahmt seitdem. Bevor Sie mit ihm zur Tierärztin gehen, schließen Sie eine Tierkrankenversicherung ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nach Vertragsbeginn gibt es eine Zeit, in der für Erkrankungen und Fehlentwicklungen noch kein Schutz gilt – drei Monate, bei einer Kolik nur sieben Tage. Bei Unfällen greift der Schutz dagegen sofort. Ausgeschlossen bleiben zudem Fälle, bei denen sich der Behandlungsbedarf schon vor Vertragsabschluss abgezeichnet hatte.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Wartezeit im Tarif Pferde Basis?
Bei Krankheit oder Fehlentwicklung beträgt die Wartezeit drei Monate. Für Behandlungen aufgrund einer Kolik ist sie auf sieben Tage verkürzt. Sie läuft ab dem Beginn des Versicherungsschutzes nach Ziffer 8.1.
Gilt die Wartezeit auch bei Unfällen?
Nein. Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht keine Wartezeit. Beispiel: Wird das Tier zwei Wochen nach Versicherungsbeginn auf der Koppel getreten und erleidet eine Griffelbeinfraktur, werden die Behandlungskosten erstattet.
Bin ich nach Ablauf der Wartezeit immer für Operationen geschützt?
Nicht in jedem Fall. Für eine Operation besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz, wenn die Diagnostik oder die operationsvorbereitenden Untersuchungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind.
Was ist ein Zweckabschluss?
Ein Zweckabschluss liegt vor, wenn Sie den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen haben, zu dem sich die Notwendigkeit der veterinärmedizinischen Behandlung bereits abgezeichnet hat und Ihnen dies bekannt war oder aus den Gesamtumständen bekannt sein konnte. Für Zweckabschlüsse wird nicht geleistet.