In der Tierkrankenversicherung Pferde Basis der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält die Mehrwertsteuer hingegen nicht ersetzt – hier erfahren Sie, was das für Ihre Kostenerstattung bedeutet.
Regelungen zur Mehrwertsteuer im Tarif Pferde Basis:
- Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Was bedeutet das konkret?
Ob die Mehrwertsteuer bei einer Erstattung berücksichtigt wird, hängt davon ab, ob sie überhaupt tatsächlich anfällt. Fällt sie an, wird sie mit erstattet. Sind Sie dagegen zum Vorsteuerabzug berechtigt – also in der Lage, die Mehrwertsteuer selbst geltend zu machen –, wird sie nicht zusätzlich ersetzt.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer im Tarif Pferde Basis erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung zur Mehrwertsteuer?
Diese Regelung gilt im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz.