Nach einem Versicherungsfall im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten klare Obliegenheiten: Sie müssen Originalrechnungen oder Kopien fristgerecht vorlegen, Auskünfte erteilen und das Untersuchungsrecht beachten. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten:
Vorlage der Originalrechnung oder Kopie
Um einen Leistungsanspruch geltend zu machen, benötigen wir die Originalrechnungen oder Kopien. Sie dienen als Nachweis für die Kosten, die durch die versicherte Behandlung entstanden sind. Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist, vorlegen.
Aus der Rechnung muss folgendes ersichtlich sein:
- der Name des Halters bzw. der Halterin des Tiers
- der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Lebensnummer) des Tiers. Bei fehlender Chip- oder Lebensnummer benötigen wir Rasse, Alter und Geburtsdatum.
- die Diagnose
- die berechnete Leistung, aufgegliedert nach Gebührenposition mit dem jeweiligen Gebührensatz
- das Datum der erbrachten Leistungen
- die angewandten und abgegebenen Medikamente, ihre Dosierung beziehungsweise Menge sowie das Datum der Medikamentenanwendung beziehungsweise -abgabe
Bewahren Sie die Originalrechnungen sorgsam auf. Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls gilt: Wir können die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen.
Waren für Behandlungen des versicherten Tiers spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren notwendig und sind diese verrechnet worden, gilt: Auf unser Verlangen müssen Sie uns die entsprechenden Untersuchungsdokumente vorlegen, zum Beispiel für EKG, Röntgen oder Ultraschall.
Auskunftspflicht
Sie müssen uns zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs sämtliche Auskünfte, um die wir Sie bitten, vollständig und wahrheitsgemäß erteilen. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Tierärzten bzw. Tierärztinnen, die das versicherte Tier behandelt oder untersucht haben. Sie können dafür die Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Untersuchungsrecht
Wir behalten uns vor, zur Prüfung unserer Leistungspflicht das versicherte Tier von einem von uns bestimmten Tierarzt bzw. einer von uns bestimmten Tierärztin untersuchen zu lassen. Wir tragen die Kosten dieser Untersuchung.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden haben Sie bestimmte Mitwirkungspflichten: Rechnungen mit den geforderten Angaben rechtzeitig einreichen, wahrheitsgemäß Auskunft geben und eine Untersuchung des Pferdes zulassen. Halten Sie sich daran nicht, kann das Auswirkungen auf die Leistung und den Vertrag haben.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Rechnung einreichen?
Die Originalrechnungen oder Kopien müssen unverzüglich vorgelegt werden, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist.
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Ersichtlich sein müssen der Name des Halters bzw. der Halterin, Name und Identifikationsnummer (Chip oder Lebensnummer) des Tiers, die Diagnose, die berechnete Leistung nach Gebührenposition mit Gebührensatz, das Datum der erbrachten Leistungen sowie die angewandten und abgegebenen Medikamente mit Dosierung/Menge und Datum. Bei fehlender Chip- oder Lebensnummer werden Rasse, Alter und Geburtsdatum benötigt.
Muss ich die Originalrechnung aufbewahren?
Ja. Bewahren Sie die Originalrechnungen sorgsam auf. Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls kann die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangt werden.
Wer trägt die Kosten einer angeordneten Untersuchung?
Wird das versicherte Tier von einem vom Versicherer bestimmten Tierarzt bzw. einer bestimmten Tierärztin untersucht, trägt der Versicherer die Kosten dieser Untersuchung.
Was passiert, wenn ich die Obliegenheiten verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.