In der Tierkrankenversicherung Pferde Basis der Allianz ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen, während Folgebeiträge am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig werden. Wann welcher Beitrag fällig ist, welche Zahlungsperioden möglich sind und was bei einer fehlgeschlagenen Lastschrift gilt, erfahren Sie hier.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung betragen:
- einen Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Den ersten Beitrag zahlen Sie gleich nach Vertragsabschluss – oder erst dann, wenn der Versicherungsschutz vereinbarungsgemäß später startet. Die weiteren Beiträge werden regelmäßig zum Monatsersten der von Ihnen gewählten Zahlungsperiode fällig. Ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen, sowie die Zahlungsweise stehen in Ihrem Antrag und Versicherungsschein. Klappt eine Lastschrift aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht, kann künftig eine andere Zahlungsart verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann ist der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wurde ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann sind die Folgebeiträge zu zahlen?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode entnehmen Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein.
Woran erkenne ich meine Zahlungsweise?
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Kann ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden und haben Sie dies zu vertreten, kann für die Zukunft verlangt werden, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.