In der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Pferde Basis stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen: von der direkten Beschwerde bei der Allianz oder Ihrem Vermittler über den Ombudsmann für Versicherungen und die BaFin bis hin zum Rechtsweg – mit klaren Grenzen für Beschwerdewert und Bindungswirkung.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen.
Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Website: www.versicherungsombudsmann.de.
- Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
- Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden.
- Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
- Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
- Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
- Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, müssen Sie sich nicht mit einer einzigen Anlaufstelle begnügen. Sie können sich zunächst direkt an die Allianz oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht zum Ziel, steht Ihnen als Verbraucher der Ombudsmann für Versicherungen offen, ebenso die BaFin als Aufsichtsbehörde. Zusätzlich bleibt Ihnen jederzeit der Weg vor Gericht.
Häufige Fragen
Wohin richte ich meine Beschwerde zuerst?
Sie können sich direkt an die Allianz wenden – Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Alternativ können Sie Ihre Beschwerde an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Bis zu welchem Beschwerdewert ist der Ombudsmann zuständig?
Beim Ombudsmann für Versicherungen darf der Beschwerdewert 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist die Allianz an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Wer kann das Ombudsmannverfahren nutzen?
Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden.
Kann ich mich auch an eine Behörde oder ans Gericht wenden?
Ja. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie außerdem immer die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025