In der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält die Mehrwertsteuer nicht ersetzt – hier erfahren Sie, was das für Ihre Erstattung bedeutet.
Regelung zur Mehrwertsteuer im Tarif Pferde Komfort:
- Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Erstattung der Mehrwertsteuer setzt voraus, dass diese für Sie tatsächlich als Kosten entsteht. Können Sie die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen, entsteht Ihnen an dieser Stelle keine Belastung – entsprechend wird sie dann auch nicht ersetzt.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
Was gilt, wenn ich zum Vorsteuerabzug berechtigt bin?
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Pferde Komfort.